Doktoratsstudium Pflegewissenschaft
- Mindeststudiendauer: 3 Jahre
- Umfang zu erbringende LVen: 30 ECTS
- Abschluss: Dr.phil
- Curriculum
- Positionspapier Dissertationsgebiet
Pflegewissenschaft - Formulare & weitere Informationen
wichtigsten Meilensteine
- Bereitschaftserklärung einer*s Mentorin*s zur Betreuung des Dissertationsvorhabens
- öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens
- Abschließen einer Dissertationsvereinbarung
- periodische Fortschrittsberichte
- Verfassen einer Disseration
- öffentliche Defensio
Rechtliches
- Doktoratsstudium der Sozialwissenschaften
- Disserationsgebiet: Pflegewissenschaft
- Sudienkennzahl: UA 796 310 204
- Doktoratatsstudien-
programmleitung: DSPL 40 - Doktoratsbeirat: Soziologie / Beirat I
Da das Institut für Pflegewissenschaft an der sozialwissenschaftlichen Fakultät verortet ist, fällt das Doktorratsstudium unter dessen Zuständigkeit: Doktoratszentrum Sozialwissenschaften (SoWi). An unserer Fakultät werden folgende Doktoratsprogramme angeboten: Politikwissenschaft, Soziologie, Kultur- und Sozialanthropologie, Publizistik und Kommunikationswissenschaften, Wissenschaftsforschung, Pflegewissenschaft und Internationale Entwicklung. Administriert, organisiert und betreut werden Doktorand*innen im Bereich Sozialwissenschaften von der Vienna Doctoral School of Social Sciences.
Dissertationen am Institut für Pflegewissenschaft können im Rahmen des Fachgebiets Pflegewissenschaft verfasst werden. Diese werden am Institut von
- Univ.-Prof. Dr. Kerstin Hämel
- Assoz.-Prof. Dr. Katharina Heimerl, MPH
- Assoz.-Prof. Mag. Dr. Martin Nagl-Cupal
- Assoz.-Prof. MMag. Dr. Elisabeth Reitinger wissenschaftlich begleitet.
- Weiters stehen die an der Universität Wien habilitierten Pflegewissenschafter*innen und ehemalige Professor*innen ebenso als potenzielle Betreuerinnen zur Verfügung. Das wären
- Priv.Doz. Iren Bischofberger
- Univ.Prof. Mag. Dr. Hanna Mayer
- Priv.Doz. Berta M. Schrems
- Prof.Dr. Sabine Pleschberger, MPH
- externe Pflegewissenschafter*innen können als CO-Betreuer*innen herangezogen werden. Diese müssen aber ebenfalls über eine Habilitation und/oder Professur verfügen.
Zum Ablauf (siehe auch hier)
Das Doktoratstudium dauert (mindestens) drei Jahre und ist in zwei Phasen geteilt:
- die Phase der Suche einer Betreuungsperson und Unterzeichnung der Bereitschaftserklärung sowie das Verfassen des Exposés
- Eine der wichtigsten Anforderungen zum Doktoratsstudium ist die Suche nach einem Mentor/einer Mentorin (Bereitschaftserklärung) für Ihr Dissertationsvorhaben, siehe hierzu auch "Zulassung zum Doktoratsstudium der Sozialwissenschaften". Erfüllen Sie alle formalen und qualitativen Anforderungen ist die Zulassung abgeschlossen.
- Ab diesem Zeitpunkt ist es auch möglich, sich für Lehrveranstaltungen im Rahmen des Dkoktoratsstudiums anzumelden - einzige Ausnahme sind der Besuch der Forschungswerkstätten. Hier finden Sie das Vorlesungsverzeichnis Doktoratsstudium Sozialwissenschaften: u:find
- Der wichtigste Schritt nach der Inskription ist das Verfassen des Exposés (mit Unterstützung des Mentors/der Mentorin), dessen Einreichung/Präsentation laut studienrechtlichem Teil der Satzung bis spätestens Ende des ersten Studienjahres in der öffentlichen Präsentation des Disserationsprojekts (auch kurz FÖP genannt) geschehen muss.
- Die Päsentation findet im Rahmen der fakultätsöffentlichen Präsentation statt, da Sie die Voraussetzung für die Genehmigung von Thema und Betreuung durch die zuständige Studienprogrammleitung stellt. Die fakultätsöffentlichen Präsentationen finden jeweils am Anfang und Ende eines jeden Semesters statt (zu den Terminen).
- die Phase des Dissertationsstudiums
- Nach einer positiv absolvierten FÖP treten Sie in Phase 2 des Doktoratsstudiums ein. Erster Projektschritt in dieser Phase ist der Abschluss der Dissertationsvereinbarung. Das Formular Dissertationsvereinbarung mit detaillierten Erläuterungen finden Sie hier. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich auch für Forschungswerkstätten anmelden.
- Das Doktoratsstudium beinhaltet neben dem Verfassen der Dissertation auch die Teilnahme an Seminaren. Die Lehrveranstaltungen sollen das Dissertationsprojekt begleiten und Ihre Forschung bestmöglich unterstützen. In der Regel entscheiden die DoktorandInnen gemeinsam mit Ihren BetreuerInnen welche Seminare besucht werden und erstellen in der Dissertationsvereinbarung einen individuellen, auf das Dissertationsprojekt zugeschnittenen "Trainingsplan". Üblicherweise werden auch für externe Leistungen wie beispielsweise Konferenzpräsentationen, Summer School Teilnahmen etc. ECTS-Punkte vergeben, dies obliegt jedoch der Doktoratsstudienprogrammleitung.
- Jährliche Fortschrittsberichte werden per Email an das zuständige StudienServiceCenter - kurz SSC eingereicht.
- Die Dissertation steht im Zentrum des Doktoratsstudiums. Mit der Dissertation weisen DoktorandInnen ihre Fähigkeit zur Durchführung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit auf hohem akademischen Niveau mit all den dazugehörigen Kenntnissen über Handwerk und Methoden ihrer Disziplin nach. Aufgrund der unterschiedlichen wissenschaftlichen Gepflogenheiten in den verschiedenen Disziplinen gibt es keine einheitlichen Richtlinien hinsichtlich Umfang und Form einer Dissertation. Eine Dissertation kann in Form einer Monographie eingereicht werden, wie in vielen Bereichen üblich. Ebenso ist es in vielen Disziplinen möglich und gängig, eine kumulative Dissertation einzureichen, bei der mehrere Fachartikel zu einem Thema verfasst werden. Entscheidend ist, sich an die wissenschaftlichen Standards der eigenen Disziplin zu halten, auch was die Wahl der Sprache betrifft, in der die Dissertation verfasst wird und mit dem/der BetreuerIn festzulegen, welche die geeignetste Form für das gewählte Dissertationsprojekt ist. Beachten Sie die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und lesen Sie die Richtlinien der Universität Wien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis durch. Oder nehmen Sie am Workshopangebot des DoktorandInnenzentrums (z.B. Copyright und Plagiatismus oder Gute wissenschaftliche Praxis-Scientific Misconduct) teil.
- Wurde die Dissertation nach Einreichung und Begutachtung positiv beurteilt und alle im Curriculum (Dissertationsvereinbarung) vorgeschriebenen Leistungen positiv erbracht, kann sich die/der DoktorandIn beim zuständigen StudienServiceCenter zur Defensio (Verteidigung) anmelden. Die Verteidigungen sind öffentlich. Die Termine werden in der Regel an den Instituten und den SSCs ausgeschrieben. Es empfiehlt sich, vor der eigenen Defensio andere Verteidigungen anzuhören, um einen Eindruck vom Ablauf zu gewinnen.
- Nach erfolgreicher Defensio wird der im Curriculum festgelegte akademische Titel (Doktor/Doktorin) vergeben, der mittels Bescheid belegt wird. Die DoktorandInnen haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss ihres Doktoratsstudiums im Rahmen der Promotionsfeier ausgiebig zu feiern. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Veranstaltungsmanagements.